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Was tun bei Abbrucharbeiten mit Asbest?
Arbeiten an Eternitplatten und ähnlichen Baustoffen, die zur Freisetzung von Asbestfasern führen können, sind gesetzlich (GefStoffV Anhang II, Nr. 1) verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind nur standartisierte und geprüfte Verfahren, sogenannte Verfahren mit geringer Exposition.
Welche Gefahren gehen von Asbest aus?
Asbestfasern sind mikroskopisch klein und gelangen daher beim Atmen in die Lunge. Die Folgen sind schwere Lungenerkrankungen von der Asbestose bis zum Bronchialkarzinom. Wobei vor allem Krebserkrankungen der Lunge bereits durch eine geringe Asbestbelastung entstehen können. Besonders tückisch ist, dass sich die Erkrankungen zum Teil oft erst nach Jahrzehnten einstellen. Daher sterben heute noch alleine in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Menschen an den Folgen des Kontakts mit Asbest.