Verkehrsregelung
Beim Befahren des Betriebsgeländes gilt grundsätzlich die StVO
Die höchste Fahrgeschwindigkeit beträgt 10km/h, in der Regel aber Schrittgeschwindigkeit (5km/h)
Auf den Fahrwegen ist der Aufenthalt verboten!
Ladungssicherung
Ladungssicherung, nach dem neuesten Stand der Technik (derzeit VDI-Richtlinie 2700; Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen), ist Aufgabe des Fahrzeugführers
Die Ladung ist zum Schutz gegen Umfallen, Beschädigung, Verrutschen etc. vom Fahrzeugführer zu sichern
Die Ladungssicherungshilfsmittel sind vom Fahrzeugführer in stets einwandfreiem Zustand zu stellen und vorzuhalten
Ballen sind in jedem Fall so zu sichern, dass jeder Block mit eigenen Gurtband verzurrt wird
Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt!
Allgemeine Regeln
Das Rauchen ist aus brandschutzrechtlichen Gründen auf dem gesamten Betriebsgelände verboten!!!
Während der Wartezeit hat der Fahrzeugführer immer am Fahrzeug zu bleiben. Umherlaufen auf dem Betriebsgelände ist untersagt!
Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Warnweste etc.
Beim Verladen nicht unter die gehobene Last treten
Verladeempfehlung
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